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Verletzen Spiele Grundrechte?


Vor dem Hintergrund des Amoklaufes, und dem geforderten Verbot von Computerspielen, bin ich in der Netzeitung auf diesen Artikel gestossen. In dem Artikel wird unter anderem gefordert die USK abzuschaffen, ich möchte den entsprechenden Absatz Zitieren:

Die USK ist in der Vergangenheit schon mehrfach in die Kritik geraten. So hatte eine vom Land Niedersachsen in Auftrag gegebene Untersuchung erhebliche Mängel an Gutachten der Unabhängigen Selbstkontrolle festgestellt. Die Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KfN) sieht bei zahlreichen Spielen «das Prinzip der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz verletzt».

 
Nun erstens ich sehe meine Grundrechte durch das Verbot von Computerspielen verletzt:

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 
Zweitens sehe ich meine Grundrechte durch den Zwang zur Wehrpflicht bzw Zivildienst verletzt und zwar: Artikel 1, 2, 3 und 4

 
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Computerspiele sind trotz allem Spiele, sie sind sogar sehr wenig real. Zum Beispiel fliegen Kugeln, wie wir ja wissen wegen der Schwerkraft, nicht linear. Da man bei der Bundeswehr das Schießen erlernt, und so die Hemmschwelle zum gewaltsammen töten von Menschen heruntergesetzt wird, fordere ich ein Verbot der Wehrpflicht!

Selbst wenn ich Zivildienst mache und den Kriegsdienst verweigere, bin ich der Meinung das meine Grundrechte von Artikel 1 bis 3 verletzt werden.

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